Sonderkündigungsrecht bei Eigenbedarf – Geht das?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 20. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Kündigung und Fristen bei Eigenbedarf

Sonderkündigungsrecht: Bei Eigenbedarf steht dies Vermietern in Zweifamilienhäusern zu.
Sonderkündigungsrecht: Bei Eigenbedarf steht dies Vermietern in Zweifamilienhäusern zu.

Dass bei einer ordentlichen Kündigung des Mietvertrags Kündigungsfristen eingehalten werden müssen, ist allgemein bekannt. Auch dass Mieter unter bestimmten Umständen ein Sonderkündigungsrecht haben, wissen viele. Zählt Eigenbedarf zu diesen Umständen?

Eine Eigenbedarfskündigung ist in der Regel eine unangenehme Situation, die viel Stress und Aufwand mit sich bringt. Daher fragen sich Mieter natürlich immer, wie sie hier am besten reagieren können, um bestmöglich aus dieser Lage herauszukommen.

Ein Sonderkündigungsrecht für Mieter bei angemeldetem Eigenbedarf klingt da sehr verlockend. Doch haben Mieter solch ein Recht überhaupt? Und wie kann es angewendet werden? Diese Fragen soll der nachfolgende Ratgeber klären.

Das Wichtigste zum Sonderkündigungsrecht bei Eigenbedarf

Haben Mieter eine Sonderkündigungsrecht, wenn Vermieter Eigenbedarf anmelden?

Nein, Mieter haben kein Sonderkündigungsrecht wenn eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen wurde.

Wann haben Mieter ein Sonderkündigungsrecht?

Nur unter bestimmten Voraussetzungen können Mieter von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Wann dass der Fall ist, erfahren Sie hier.

Haben Vermieter ein Sonderkündigungsrecht bei Eigenbedarf?

Ja, aber auch nur dann, wenn es sich um ein Zweifamilienhaus handelt, in Vermieter selbst wohnen. Andernfalls gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen und Bestimmungen zum Eigenbedarf.

Literatur zum Thema Eigenbedarf

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht für Mieter bei Eigenbedarf?

Mieter haben gesetzlich festgelegte Sonderkündigungsrechte, die sie in bestimmten Fällen anwenden können. Eigenbedarf zählt nicht dazu. Ein Sonderkündigungsrecht erlaubt es Mietern, das Mietverhältnis vor der gesetzlich festgelegten Frist von drei Monaten zu beenden.

Mieter haben jedoch nur bei Bestehen der folgenden Gründe die Möglichkeit, von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen:

  • Es erfolgt eine außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses mit wichtigem Grund seitens des Mieters.
  • Verweigerung der Zustimmung zur Untermieter ohne wichtigen Grund durch den Vermieter.
  • Angekündigte Modernisierungsmaßnahmen, die eine erhebliche Einwirkung auf die Mietsache haben, können eine Sonderkündigungsfrist begründen.
  • Mieterhöhungen nach Modernisierungen oder nach Anhebung zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
  • Nach dem Tod des Mieters können dessen Erben oder Mitmieter außerordentlich kündigen.
Ein Sonderkündigungsrecht bei Eigenbedarf gibt es für Mieter nicht.
Ein Sonderkündigungsrecht bei Eigenbedarf gibt es für Mieter nicht.

Eigenbedarf zählt demnach nicht zu den Gründen bei denen Mieter von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können. In diesem Fall geht die Kündigung vom Vermieter aus und nicht vom Mieter selbst, daher haben Betroffene hier keinen Einfluss auf die Kündigungsfristen.

Mieter können selbstverständlich früher aus der Wohnung ausziehen, Miete und Unterhaltskosten müssen dennoch bis zum Ende des Mietverhältnisses weiter gezahlt werden. Einigen sich Mieter und Vermieter bezüglich eines früheren Auszugs und der Kosten, ist dies immer eine Einzelfallentscheidung.

Sonderkündigungsrecht des Vermieters – Eigenbedarf als Grund

Vermieter hingegen haben ein Sonderkündigungsrecht bei Eigenbedarf, jedoch auch nur, wenn es sich um ein Zweifamilienhaus handelt, der Vermieter in einer der Wohnungen wohnt und die zweite für sich benötigt.

Vermieter können hier aufgrund von Eigenbedarf kündigen, müssen dann jedoch berechtigte Gründe anführen. Sie haben auch die Möglichkeit, gemäß § 573 a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ein Sonderkündigungsrecht bei Eigenbedarf anzuwenden. Bei dieser erleichterten Kündigung müssen keine Gründe angeführt werden. Allein der Bedarf des Vermieters zählt hier.

Bei allen anderen Kündigungen wegen Eigenbedarf ist ein Sonderkündigungsrecht ausgeschlossen. Vermieter müssen sich an die gesetzlichen Kündigungsfristen halten. Tun sie dies nicht, ist die Kündigung unwirksam.

Weiterführende Literatur zum Thema Eigenbedarf

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Eigenbedarf:

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Sonderkündigungsrecht bei Eigenbedarf – Geht das?
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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte schreibt seit 2016 für mietrecht.com. Nach dem Studium an der Universität Potsdam hat sie im Bereich der Haus- und Liegenschaftsverwaltung gearbeitet und kann die dort gesammelten Erfahrungen in der Redaktionsarbeit einbringen. Neben Ratgebern verfasst sie auch News zu wichtigen mietrechtlichen Themen.

7 Gedanken über “Sonderkündigungsrecht bei Eigenbedarf – Geht das?

  1. Silvia

    Ich wohne seit 16 Jahren in meiner Wohnung.
    Vermieter hat jetzt Eigenbedarf angemeldet Kündigungsfrist von q0 Jahren wurde eingehalten.
    Was wenn ich jetzt vorher eine Wohnung finde, kann ich dann vor den 10 Monaten ausziehen?

  2. Klaus

    Klaus .
    Ich habe zunächst ein Problem das zu eines werden könnte. Ich wohne zur Miete in einem Mehrfamilienhaus
    Eigentlich keine Probleme.
    Zur Wohnung gehören eingebaute Dielen Schränke.
    Eines dieser Schränke wurde dermaßen beschädigt das der örtliche Fach Betrieb eine generelle Erneuerung vorsah. Meiner Versicherung wurden zwei Kosten Voranschlaege unterbreitet, wobei wunschgemäß der Schreiner ihres Hauses berücksichtigt wurde. Nun unterschreibt die Vermieterin dieses zugestellte Formular nicht, und die Versicherung hält sich in Schweigen.
    Was kann ich tun um Unstimmigkeiten zu vermeiden.
    Auf eine erfreuliche E Mail.
    Klaus

  3. Narisa V

    Wir haben eine Kündigung wegen des Eigenbedarfs der Wohnung erhalten. Die Kündigungsfrist von 9 Monaten ist eingehalten worden. Können wir als Mieter unter Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist auch kündigen, falls wir etwas finden und können früher einziehen?

  4. Silke V

    Ich wohne in einem 3familienhaus.meine eigentumswohnung habe ich in diesem haus vermietet.ich benötige die wohnung für meine Tochter.darf ich meinen mietern wegen eigenbedarf fristlos kündigen?

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Silke V,

      eine fristlose Kündigung ist in der Regel nur dann möglich, wenn gegen den Mietvertrag verstoßen wurde. Bei einer Eigenbedarfskündigung seitens des Vermieters müssen in der Regel die Kündigungsfristen eingehalten werden. Eine fristlose Kündigung mit Eigenbedarf zu begründen ist üblicherweise nicht zulässig.

      Ihr Team von mietrecht.com

  5. B. Pieper

    Der Vermieter kündigt fristgerecht 3 Monate den Mietvertrag wegen Eigenbedarf. Der Mieter wohnt aber 7 Jahre mit Mietvertrag in der Wohnung. D.h. der Vermieter verstößt gegen das BGB wegen nicht Einhaltung der 6 Monate Kündigungsfrist.

    Meine Frage: Ist die Kündigung nun unwirksam?

    1. Nicole L

      Ich habe eine Eigenbedarf kündigung im Oktober 2021 erhalten wohne seit 2018 in der Wohnung habe 2 kleine Kinder wie kann ich mich wehren?

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